Zum Inhalt springen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die exklusive Reservierung von Immobilien Leefinance Real Estate GmbH Farnhornstieg 1 22525 Hamburg – nachfolgend „Leefinance“ – Stand: August 2026 --- § 1 Geltungsbereich und Stellung von Leefinance 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vereinbarungen zwischen der Leefinance Real Estate GmbH und einem Kaufinteressenten, nachfolgend „Kunde“ genannt, über die exklusive Reservierung einer Immobilie. 2. Die konkrete Immobilie, die Wohnungs- oder Einheitsnummer, der vorgesehene Kaufpreis, die Daten des Kunden sowie weitere objektspezifische Angaben ergeben sich aus der jeweiligen digitalen Reservierungsbestätigung. 3. Leefinance ist weder Eigentümerin noch Verkäuferin der reservierten Immobilie. 4. Leefinance begleitet und berät den Kunden im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Immobilienerwerb und übernimmt die organisatorische Koordination des Erwerbsprozesses. 5. Leefinance ist aufgrund einer exklusiven Vereinbarung mit dem Eigentümer, Verkäufer, Bauträger oder einem sonstigen verfügungsberechtigten Vertragspartner berechtigt, über die Reservierung und Vergabe der betreffenden Immobilie zu entscheiden und sie während der Reservierungsdauer für andere Interessenten zu sperren. 6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vor Abgabe seiner digitalen Vertragserklärung als herunterladbares und dauerhaft speicherbares Dokument zur Verfügung gestellt. 7. Mit seiner digitalen Bestätigung erklärt der Kunde, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten und gelesen zu haben sowie ihrer Geltung ausdrücklich zuzustimmen. --- § 2 Gegenstand der Exklusivreservierung 1. Der Kunde beauftragt Leefinance, die in der digitalen Reservierungsbestätigung bezeichnete Immobilie exklusiv für ihn zu reservieren. 2. Mit Beginn der Reservierung wird die Immobilie im Rahmen der Leefinance eingeräumten rechtlichen und tatsächlichen Befugnisse: a) verbindlich für den Kunden blockiert, b) aus der aktiven Vergabe genommen, c) für andere Kaufinteressenten gesperrt, d) keinem anderen Kaufinteressenten verbindlich zugesagt und e) nicht anderweitig reserviert. 3. Die reguläre Reservierungsdauer beträgt 30 Kalendertage. 4. Die Reservierung beginnt, sobald: a) die Reservierungsvereinbarung digital abgeschlossen wurde, b) das Reservierungsentgelt vollständig auf dem Konto von Leefinance eingegangen ist und c) die Immobilie tatsächlich für den Kunden blockiert wurde. 5. Der Tag der tatsächlichen Blockierung gilt als erster Tag der Reservierungsdauer. 6. Leefinance bestätigt dem Kunden den Beginn der Reservierung in Textform. --- § 3 Reservierungsentgelt 1. Für die exklusive Reservierung, die Blockierung der Immobilie und deren Herausnahme aus der weiteren Vergabe zahlt der Kunde an Leefinance ein Reservierungsentgelt in Höhe von 1.000,00 EUR 2. Der Betrag versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern und soweit diese anfällt. 3. Das Reservierungsentgelt ist ausschließlich per Überweisung zu entrichten.
Überweisungsdaten Empfänger: Leefinance Real Estate GmbH IBAN: DE48 1001 0123 1800 4777 90 Verwendungszweck: Reservierungsentgelt – [Vorname Nachname] Beispiel: Reservierungsentgelt – Max Mustermann 4. Die Reservierung wird erst mit dem vollständigen Zahlungseingang und der tatsächlichen Blockierung der Immobilie wirksam. 5. Bis zum vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf eine Reservierung oder Blockierung der Immobilie. 6. Das Reservierungsentgelt ist keine Anzahlung auf den Kaufpreis der Immobilie. 7. Die Zahlung des Reservierungsentgelts verpflichtet den Kunden nicht zum Erwerb der Immobilie. 8. Das Reservierungsentgelt wird als Gegenleistung insbesondere für folgende Leistungen vereinbart: a) die verbindliche Blockierung der Immobilie, b) die Herausnahme der Immobilie aus der aktiven Vergabe, c) die Sperrung gegenüber anderen Kaufinteressenten, d) die Zurückstellung oder Ablehnung anderer Interessenten, e) die Einrichtung und Verwaltung der Reservierung, f) die Abstimmung mit dem Eigentümer, Verkäufer, Bauträger oder Vertriebspartner, g) die Koordination des Finanzierungs- und Erwerbsprozesses sowie h) die Bearbeitung und Weiterleitung der für den Erwerbsprozess erforderlichen Angaben und Unterlagen. ---
§ 4 Beginn und Umfang der Reservierungsleistung 1. Die kostenpflichtige Reservierungsleistung beginnt unmittelbar nach dem vollständigen Zahlungseingang und der tatsächlichen Blockierung der Immobilie. 2. Besteht zugunsten des Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht, beginnt Leefinance vor Ablauf der Widerrufsfrist nur dann mit der Reservierungsleistung, wenn der Kunde dies ausdrücklich verlangt hat. 3. Die tatsächliche Blockierung der Immobilie, ihre Herausnahme aus der aktiven Vergabe und ihre Sperrung für andere Kaufinteressenten bilden einen wirtschaftlich wesentlichen Bestandteil der Reservierungsleistung. 4. Die Reservierungsleistung umfasst darüber hinaus insbesondere: a) die Einrichtung und Verwaltung der Reservierung, b) die Kommunikation und Abstimmung mit den Beteiligten, c) die organisatorische Begleitung des Finanzierungsprozesses, d) die Bearbeitung und Weiterleitung von Unterlagen und Angaben, e) die Vorbereitung weiterer Schritte des Erwerbsprozesses sowie f) die Begleitung bis zur Finanzierungsentscheidung beziehungsweise notariellen Beurkundung. 5. Leefinance dokumentiert den Zeitpunkt der Blockierung und die im Zusammenhang mit der Reservierung erbrachten Leistungen. --- § 5 Mitwirkungspflichten des Kunden 1. Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Reservierungsdauer vollständig, wahrheitsgemäß, aktiv und rechtzeitig am Finanzierungs- und Erwerbsprozess mitzuwirken. 2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet: a) sämtliche angeforderten Finanzierungsunterlagen vollständig und wahrheitsgemäß einzureichen, b) fehlende oder zusätzlich angeforderte Unterlagen unverzüglich nachzureichen, c) alle für die Finanzierung erheblichen Angaben vollständig und richtig zu machen, d) für Rückfragen von Leefinance, des Finanzierungsberaters, der Bank und weiterer Beteiligter erreichbar zu sein, e) innerhalb angemessener Fristen auf Nachrichten und Rückfragen zu reagieren, f) die zur Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags erforderlichen Angaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, g) vereinbarte Beratungs-, Finanzierungs-, Besichtigungs-, Abstimmungs- und Notartermine wahrzunehmen, h) erhebliche Veränderungen seiner persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen und i) Leefinance unverzüglich zu informieren, wenn er den Erwerbsprozess nicht fortführen möchte oder kann. 3. Wird der Kunde in Textform zur Einreichung fehlender Unterlagen oder zu einer anderen erforderlichen Mitwirkung aufgefordert, hat er innerhalb der mitgeteilten angemessenen Frist zu reagieren. 4. Wird keine andere Frist genannt, beträgt die Frist sieben Kalendertage ab Zugang der Aufforderung. 5. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm beizubringenden Finanzierungsunterlagen innerhalb der regulären Reservierungsdauer vollständig vorliegen. --- § 6 Vollständige Einreichung der Finanzierungsunterlagen 1. Die Finanzierungsunterlagen gelten als vollständig eingereicht, wenn sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt von der Bank oder dem zuständigen Finanzierungspartner verlangten Unterlagen und Angaben vorliegen und der konkrete Finanzierungsantrag zur abschließenden Prüfung bei der Bank eingereicht wurde. 2. Eine bloße Vorprüfung, unverbindliche Finanzierungsanfrage, Konditionsanfrage oder vorläufige Einschätzung gilt nicht als vollständige Einreichung. 3. Die Unterlagen gelten insbesondere nicht als vollständig eingereicht, wenn noch wesentliche persönliche, wirtschaftliche oder vom Kunden beizubringende objektbezogene Unterlagen fehlen. 4. Leefinance ist berechtigt, vom Kunden oder dem zuständigen Finanzierungspartner einen Nachweis darüber zu verlangen, dass der konkrete Finanzierungsantrag vollständig bei der Bank eingereicht wurde. 5. Als Nachweis kann insbesondere eine Bestätigung des Finanzierungsberaters, Finanzierungspartners oder Kreditinstituts dienen. --- § 7 Automatische Fortführung der Reservierung 1. Wurden sämtliche erforderlichen Finanzierungsunterlagen innerhalb der ersten 30 Kalendertage vollständig bei der finanzierenden Bank oder dem zuständigen Finanzierungspartner eingereicht, wird die Reservierung automatisch über den ursprünglichen Reservierungszeitraum hinaus fortgeführt. 2. Eine gesonderte Verlängerungsvereinbarung, erneute digitale Bestätigung oder zusätzliche Zahlung ist nicht erforderlich. 3. Die Reservierung bleibt während der laufenden und ernsthaft betriebenen Finanzierungsprüfung bestehen. 4. Bei einer positiven Finanzierungsentscheidung bleibt die Reservierung bis zur notariellen Beurkundung bestehen, sofern der Kunde: a) weiterhin vollständig und rechtzeitig mitwirkt, b) die Erstellung des Kaufvertrags unverzüglich ermöglicht, c) erforderliche Angaben und Unterlagen rechtzeitig bereitstellt und d) an der zeitnahen Vereinbarung eines Notartermins mitwirkt. 5. Die automatische Fortführung endet, wenn: a) die notarielle Beurkundung stattgefunden hat, b) die Finanzierung endgültig abgelehnt wurde, c) der Kunde den Erwerbs- oder Finanzierungsprozess beendet, d) der Kunde eine grundsätzlich für den konkreten Immobilienerwerb einsetzbare Finanzierung nicht annimmt, e) der Kunde angeforderte Unterlagen trotz angemessener Fristsetzung nicht einreicht, f) der Finanzierungsantrag wegen fehlender, unvollständiger oder unrichtiger Angaben nicht weiterbearbeitet werden kann, g) der Kunde den Finanzierungsantrag zurücknimmt, h) der Kunde trotz wiederholter Kontaktaufnahme innerhalb einer angemessenen Frist nicht reagiert oder i) der Kunde nach positiver Finanzierungsentscheidung nicht an der Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags oder der Vereinbarung eines Notartermins mitwirkt. 6. Werden nach der zunächst vollständigen Einreichung weitere Unterlagen verlangt, muss der Kunde diese innerhalb der mitgeteilten angemessenen Frist nachreichen. 7. Wird keine andere Frist genannt, beträgt sie sieben Kalendertage ab Zugang der Aufforderung. 8. Verzögert sich die Bearbeitung ausschließlich aufgrund interner Bearbeitungszeiten der Bank, des Finanzierungspartners, des Verkäufers, des Notars oder von Leefinance, bleibt die Reservierung bestehen, sofern der Kunde vollständig und rechtzeitig mitgewirkt hat. --- § 8 Rückzahlung nach notarieller Beurkundung 1. Kommt ein notariell beurkundeter Kaufvertrag über die reservierte Immobilie zustande, wird das Reservierungsentgelt von 1.000,00 EUR vollständig an den Kunden zurückgezahlt. 2. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen, nachdem Leefinance eine Bestätigung über die notarielle Beurkundung erhalten hat. 3. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich auf das Konto, von dem das Reservierungsentgelt gezahlt wurde. 4. Eine Verrechnung mit dem Kaufpreis, Kaufnebenkosten oder anderen Zahlungsverpflichtungen erfolgt nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung. --- § 9 Nachgewiesenes Scheitern der Finanzierung 1. Das Reservierungsentgelt wird vollständig zurückgezahlt, wenn die Finanzierung des konkreten Immobilienerwerbs trotz vollständiger, wahrheitsgemäßer und rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden nachweislich endgültig abgelehnt wird. 2. Der Kunde muss hierzu eine schriftliche Finanzierungsablehnung eines Kreditinstituts oder einen gleichwertigen, nachvollziehbaren Nachweis vorlegen. 3. Aus dem Nachweis muss hervorgehen, dass die Finanzierung des konkreten Immobilienerwerbs nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen nicht genehmigt wurde. 4. Eine bloße mündliche Erklärung des Kunden genügt nicht. 5. Eine nachgewiesene Finanzierungsablehnung liegt insbesondere nicht vor, wenn: a) erforderliche Unterlagen fehlen, b) Angaben oder Unterlagen des Kunden unvollständig oder unrichtig waren, c) der Kunde den Finanzierungsantrag beendet oder zurückgenommen hat, d) der Kunde erforderliche Nachweise nicht rechtzeitig eingereicht hat oder e) eine abschließende Prüfung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht möglich war. --- § 10 Nichtannahme angebotener Finanzierungskonditionen 1. Eine Finanzierungsablehnung liegt nicht bereits deshalb vor, weil der Kunde eine von einem Kreditinstitut angebotene und für den konkreten Immobilienerwerb grundsätzlich einsetzbare Finanzierung nicht annimmt. 2. Dies gilt insbesondere bei einer Ablehnung wegen: a) des Zinssatzes, b) der monatlichen Darlehensrate, c) der Tilgung, d) der Laufzeit, e) der Zinsbindungsdauer, f) des erforderlichen Eigenkapitaleinsatzes, g) der Darlehensstruktur, h) zusätzlich verlangter Sicherheiten oder i) sonstiger persönlicher Konditionsvorstellungen des Kunden. 3. Voraussetzung ist, dass die wesentlichen Konditionen nicht erheblich von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abweichen, die dem Kunden vor Abschluss der Reservierung konkret dargestellt wurden. 4. Weichen die tatsächlich angebotenen Konditionen erheblich zum Nachteil des Kunden von den zuvor konkret dargestellten Rahmenbedingungen ab, gilt die Ablehnung nicht automatisch als vom Kunden zu vertretender Abbruch. 5. In diesem Fall wird anhand der konkreten Umstände geprüft, ob das Reservierungsentgelt vollständig oder teilweise zurückzuzahlen ist. ---
§ 11 Einbehalt bei Abbruch oder fehlender Mitwirkung 1. Kommt es aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht zur notariellen Beurkundung, ist Leefinance berechtigt, das Reservierungsentgelt bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen, angemessenen und nachweisbaren Aufwendungen sowie eines konkret nachweisbaren wirtschaftlichen Nachteils einzubehalten. 2. Ein vom Kunden zu vertretender Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde: a) die Reservierung ohne einen von Leefinance, dem Eigentümer oder Verkäufer zu vertretenden Grund beendet, b) den Erwerbsprozess ohne nachvollziehbaren sachlichen Grund abbricht, c) die Immobilie trotz fortbestehender Erwerbsmöglichkeit nicht mehr erwerben möchte, d) erforderliche Finanzierungsunterlagen nicht, unvollständig oder verspätet einreicht, e) angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht nachreicht, f) auf notwendige Rückfragen oder Kontaktversuche nicht reagiert, g) erforderliche Angaben nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, h) vereinbarte Termine ohne nachvollziehbaren Grund nicht wahrnimmt, i) unrichtige oder unvollständige Angaben macht, j) den Finanzierungsantrag ohne sachlichen Grund zurücknimmt, k) eine grundsätzlich einsetzbare Finanzierung nicht annimmt, sofern § 10 Absatz 4 nicht greift, l) die ersten 30 Kalendertage ohne vollständige Einreichung der Finanzierungsunterlagen verstreichen lässt, m) während der automatischen Fortführung erforderliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder n) nach positiver Finanzierungsentscheidung nicht an der Vorbereitung der notariellen Beurkundung mitwirkt. 3. Bei der Abrechnung können insbesondere berücksichtigt werden: a) die erfolgte verbindliche Blockierung der Immobilie, b) die Dauer der gewährten Exklusivreservierung, c) die Herausnahme der Immobilie aus der aktiven Vergabe, d) die Zurückstellung oder Ablehnung anderer Kaufinteressenten, e) der Reservierungs- und Verwaltungsaufwand, f) die Prüfung und Aufbereitung von Unterlagen, g) die Koordination mit dem Eigentümer, Verkäufer, Bauträger, Finanzierungspartner, Notar und weiteren Beteiligten sowie h) ein konkret nachgewiesener wirtschaftlicher Nachteil. 4. Leefinance darf höchstens den Betrag des gezahlten Reservierungsentgelts einbehalten. 5. Ein automatischer und vom tatsächlichen Leistungsumfang unabhängiger Verfall der vollständigen 1.000,00 EUR findet nicht statt. 6. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Leefinance kein oder nur ein wesentlich geringerer Aufwand oder wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist. 7. Leefinance stellt dem Kunden auf Verlangen eine nachvollziehbare Abrechnung zur Verfügung. 8. Ein verbleibender Betrag wird grundsätzlich innerhalb von sieben Werktagen nach Abschluss der Abrechnung zurückgezahlt. --- § 12 Widerrufsrecht und Wertersatz 1. Soweit dem Kunden als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Der Kunde kann ausdrücklich verlangen, dass Leefinance bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Reservierungsleistung beginnt. 3. Die Reservierungsleistung beginnt mit der tatsächlichen Blockierung der Immobilie, ihrer Herausnahme aus der aktiven Vergabe und ihrer Sperrung gegenüber anderen Kaufinteressenten. 4. Widerruft der Kunde nach Beginn der Reservierungsleistung, kann er nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Wertersatz für die bis zum Zugang des Widerrufs erbrachten Leistungen verpflichtet sein. 5. Der geschuldete Wertersatz richtet sich nach dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Reservierungsleistung. 6. Bei der Ermittlung des Wertersatzes können insbesondere berücksichtigt werden: a) die bereits erfolgte Blockierung der Immobilie, b) die bis zum Widerruf gewährte Exklusivreservierung, c) die Herausnahme der Immobilie aus der aktiven Vergabe, d) die tatsächlich erbrachten Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Koordinationsleistungen sowie e) weitere nachweislich erbrachte Reservierungsleistungen. 7. Leefinance ist berechtigt, den gesetzlich geschuldeten Wertersatz mit dem gezahlten Reservierungsentgelt zu verrechnen. 8. Ein über den gesetzlich geschuldeten Wertersatz hinausgehender Betrag wird nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zurückgezahlt. 9. Die bloße Aufnahme der Reservierungsleistung führt nicht automatisch zum Erlöschen des Widerrufsrechts. 10. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. --- § 13 Rückzahlung aus sonstigen Gründen Das Reservierungsentgelt wird vollständig zurückgezahlt, wenn: 1. der Eigentümer oder Verkäufer die Immobilie nicht mehr an den Kunden veräußern möchte oder kann, 2. die Immobilie während der wirksamen Reservierung einem anderen Interessenten verbindlich zugesagt, anderweitig reserviert oder verkauft wird, 3. Leefinance die vereinbarte Exklusivreservierung nicht durchführt, 4. der Erwerbsprozess aus einem von Leefinance, dem Eigentümer oder Verkäufer zu vertretenden Grund beendet wird, 5. die Immobilie rechtlich oder tatsächlich nicht mehr zum Verkauf steht, 6. wesentliche, zuvor nicht mitgeteilte objektbezogene Umstände bekannt werden, aufgrund derer dem Kunden eine Fortsetzung des Erwerbsprozesses nicht zugemutet werden kann, oder 7. die Finanzierung unter den Voraussetzungen des § 9 nachweislich endgültig abgelehnt wird. --- § 14 Keine Verpflichtung zum Immobilienkauf 1. Die Reservierung verpflichtet den Kunden nicht zum Erwerb der Immobilie. 2. Sie verpflichtet den Eigentümer oder Verkäufer nicht zum Abschluss eines Kaufvertrags. 3. Ein Immobilienkauf kommt ausschließlich durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag zustande. 4. Die Reservierungsvereinbarung ersetzt keinen notariellen Kaufvertrag. 5. Leefinance schuldet weder: a) den Abschluss des Kaufvertrags, b) eine Finanzierungszusage, c) bestimmte Finanzierungskonditionen noch d) eine endgültige Verkaufsentscheidung des Eigentümers oder Verkäufers. --- § 15 Digitaler Vertragsschluss 1. Die Reservierungsvereinbarung wird digital abgeschlossen. 2. Vor der digitalen Bestätigung erhält der Kunde die Möglichkeit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular herunterzuladen und dauerhaft zu speichern. 3. Unmittelbar vor dem Abschluss werden dem Kunden insbesondere angezeigt: a) die konkrete Immobilie und Einheit, b) das Reservierungsentgelt von 1.000,00 EUR, c) die Reservierungsdauer von 30 Kalendertagen, d) die automatische Fortführung bei vollständiger Einreichung der Finanzierungsunterlagen, e) die wesentlichen Mitwirkungspflichten sowie f) die wesentlichen Rückzahlungs- und Einbehaltsbedingungen. 4. Nach dem Vertragsschluss erhält der Kunde per E-Mail: a) die Reservierungsbestätigung, b) die bestätigte AGB-Fassung, c) die Widerrufsbelehrung, d) das Muster-Widerrufsformular und e) eine Bestätigung der von ihm digital abgegebenen Erklärungen. 5. Leefinance ist berechtigt, zum Nachweis des Vertragsschlusses insbesondere folgende Angaben zu dokumentieren: a) Vor- und Nachname des Kunden, b) E-Mail-Adresse, c) Datum und Uhrzeit der Bestätigung, d) die bestätigte Vertrags- und AGB-Version, e) den Inhalt der abgegebenen Erklärungen sowie f) die aktivierten Bestätigungsfelder. 6. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzinformationen. --- § 16 Kommunikation in Textform 1. Mitteilungen im Zusammenhang mit der Reservierung können in Textform erfolgen. 2. Zur Textform zählen insbesondere E-Mails und digitale Mitteilungen, die dauerhaft gespeichert werden können. 3. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. 4. Gesetzliche Anforderungen an den Zugang von Erklärungen bleiben unberührt. --- § 17 Haftung 1. Leefinance haftet unbeschränkt: a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, b) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie und d) bei gesetzlich zwingender Haftung. 2. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. 3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Reservierungsvereinbarung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. --- § 18 Schlussbestimmungen 1. Individuelle Vereinbarungen zwischen Leefinance und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Für die jeweilige Reservierung gilt die bei Vertragsschluss vom Kunden bestätigte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 3. Nachträgliche Änderungen gelten für eine bereits abgeschlossene Reservierung nur, wenn der Kunde ihnen ausdrücklich zustimmt. 4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch kein zwingender gesetzlicher Schutz entzogen wird. 5. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. 6. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.