Allgemeine Reservierungsbedingungen für die entgeltliche Reservierung von Immobilien durch die Leefinance Real Estate GmbH, Papenreye 61, 22453 Hamburg (nachfolgend „Immobilienvertrieb“) § 1 Vertragsgegenstand Mit Bestätigung dieser Reservierungsbedingungen beauftragt der Kunde den Immobilienvertrieb, die im jeweiligen Exposé, Reservierungsformular oder Online-Bestellprozess bezeichnete Immobilie verbindlich für den Kunden zu reservieren. Der Immobilienvertrieb verpflichtet sich, die bezeichnete Immobilie ab Eingang der Reservierungsgebühr für die Dauer der Reservierung nicht anderweitig zu vergeben und innerhalb dieses Zeitraums keine weitere Reservierung für Dritte anzunehmen, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist. § 2 Beginn und Dauer der Reservierung Die Reservierung beginnt mit dem vollständigen Eingang der Reservierungsgebühr auf dem Konto des Immobilienvertriebs. Die Reservierung gilt für den im Exposé, Reservierungsformular oder Online-Bestellprozess angegebenen Zeitraum. Sofern kein Zeitraum angegeben ist, endet die Reservierung spätestens 30 Kalendertage nach Zahlungseingang, sofern sie nicht zuvor oder danach in Textform verlängert wird. § 3 Reservierungsgebühr Für die verbindliche Reservierung zahlt der Kunde eine Reservierungsgebühr in Höhe von 500,00 EUR. Die Zahlung hat ausschließlich per Überweisung zu erfolgen. Die Reservierung wird erst mit vollständigem Zahlungseingang wirksam. § 4 Zahlungsdaten Die Überweisung ist unter Angabe der folgenden Daten vorzunehmen: Empfänger: Leefinance Real Estate GmbH IBAN: DE48 1001 0123 1800 4777 90 Verwendungszweck: Reservierungsgebühr [Vorname Nachname] § 5 Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Reservierung aktiv mitzuwirken. Hierzu gehört insbesondere, alle für die Finanzierungsprüfung oder den Erwerbsprozess erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie für Rückfragen erreichbar zu sein. § 6 Erstattung der Reservierungsgebühr Die Reservierungsgebühr wird dem Kunden vollständig erstattet, wenn a) ein notarieller Kaufvertrag über die reservierte Immobilie zustande kommt, oder b) die Finanzierung nachweislich nicht zustande kommt. Als Nachweis für das Scheitern der Finanzierung gilt insbesondere mindestens eine schriftliche Finanzierungsablehnung oder ein gleichwertiger geeigneter Nachweis. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Vorlage des vollständigen Nachweises. § 7 Einbehalt der Reservierungsgebühr als Aufwandspauschale Die Reservierungsgebühr wird als Aufwandspauschale einbehalten, wenn der Kunde die Reservierung ohne nachgewiesenes Scheitern der Finanzierung storniert oder den Erwerbsprozess abbricht beziehungsweise nicht weiterführt. Als Abbruch oder Nichtweiterführen gilt insbesondere auch, wenn der Kunde trotz Aufforderung in Textform die erforderliche Mitwirkung nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen erbringt. Die Aufwandspauschale deckt den typischerweise entstehenden Aufwand ab, insbesondere für Reservierungsverwaltung, Unterlagenaufbereitung sowie Abstimmungen und Koordination. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. § 8 Hinweis zum Immobilienkauf Dem Kunden ist bekannt, dass ein Immobilienkauf ausschließlich durch notariell beurkundeten Kaufvertrag zustande kommt. Diese Reservierungsbedingungen und die Reservierung selbst ersetzen keinen notariellen Kaufvertrag.