Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsgegenstand

Der vorliegende Vertrag regelt den Zugang zum Betriebssystem, der Immobilien-Software sowie zur Akademie des Anbieters. Der Vertrag tritt mit der Aktivierung des Mitgliedsbeitrags über das Zahlungssystem Stripe in Kraft und gewährt dem Kunden Zugang zu den genannten digitalen Diensten gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages.

2. Vertragsbeginn

Der Vertrag beginnt unmittelbar mit der Aktivierung des Mitgliedsbeitrags über Stripe und gewährt dem Kunden unbefristeten Zugang zu den genannten digitalen Diensten.

3. Kündigung
• Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate und ist jederzeit mit Wirkung zum Monatsende möglich. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
• Leefinance Real Estate behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In diesem Fall wird der Kunde über die Kündigung schriftlich informiert.

4. Verzicht auf Widerrufsrecht

Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit seiner Zustimmung zur sofortigen Bereitstellung der digitalen Zugänge auf sein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB verzichtet. Dieser Verzicht wird wirksam mit der Bestätigung der Bestellung und der gleichzeitigen Aktivierung des Mitgliedsbeitrags über Stripe. Der Kunde ist sich bewusst, dass die vollständige Vertragserfüllung mit der Bereitstellung der digitalen Zugänge sofort nach Aktivierung des Mitgliedsbeitrags erfolgt.

5. Zahlung

Die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erfolgt über das Zahlungssystem Stripe. Der Vertrag wird mit der Aktivierung des Mitgliedsbeitrags durch Stripe wirksam. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Zahlung mit den von Stripe angebotenen Zahlungsmethoden vorzunehmen. Die Zahlung muss vor der Nutzung der digitalen Zugänge erfolgen.

6. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass der wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Bestimmung bestmöglich erreicht wird.