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Allgemeine Geschäftsbedingungen Leefinance Real Estate GmbH – Lizenzmodelle Consultant & Manager Stand: 08.08.2026 Leefinance Real Estate GmbH Farnhornstieg 1 22525 Hamburg E-Mail: info@leefinance-partner.com
Vertreten durch den Geschäftsführer: Ogulcan Öztürk § 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Leefinance Real Estate GmbH („Anbieter“) und ihren Kunden („Kunde“) über die entgeltliche Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Software-, System- und Plattformzugänge. (2) Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich der Erwerb beziehungsweise die Freischaltung einer der folgenden Lizenzstufen: a) Consultant-Lizenz b) Manager-Lizenz (3) Eine Immobilienreservierung, der Erwerb einer Immobilie, eine Immobilienvermittlung oder der entgeltliche Erwerb einer bestimmten Anzahl oder Qualität von Leads ist nicht Gegenstand des Lizenzvertrages. (4) Der Kunde zahlt die vereinbarte Vergütung ausschließlich für die jeweilige Software- und Systemlizenz. (5) Soweit im Zusammenhang mit der gewählten Lizenzstufe Leads beziehungsweise Kundenanfragen bereitgestellt werden, handelt es sich hierbei um eine zusätzliche Leistung des Anbieters. Die Qualität oder wirtschaftliche Verwertbarkeit dieser Leads ist nicht Bestandteil der vom Kunden geschuldeten Vergütung. § 2 Vertragsgegenstand (1) Der Kunde erwirbt mit Abschluss des Vertrages und Zahlung des jeweiligen Lizenzpreises ein Nutzungsrecht an den im Rahmen der gewählten Lizenzstufe bereitgestellten Software-, Plattform- und Systemzugängen. (2) Die Vergütung des Kunden wird ausschließlich für die Bereitstellung und Nutzung der Software, Systeme, Plattformen, Zugänge und der damit verbundenen digitalen Infrastruktur gezahlt. (3) Eigentumsrechte an der Software, den Systemen, Plattformen oder sonstigen technischen Bestandteilen werden nicht übertragen. (4) Der Kunde erhält ausschließlich die für die jeweilige Lizenz vereinbarten persönlichen Nutzungsrechte. (5) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Anzahl an Immobilienverkäufen, Provisionen, Umsätzen oder Abschlüssen ist nicht Gegenstand des Vertrages. § 3 Consultant-Lizenz (1) Der Preis für die Consultant-Lizenz beträgt einmalig 3.000,00 € netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Consultant-Lizenz umfasst die Freischaltung der hierfür vorgesehenen Software-, Plattform- und Systemzugänge. (3) Im Rahmen der Consultant-Lizenz erhält der Kunde zusätzlich 8 Leads beziehungsweise Kundenanfragen. (4) Die 8 Leads werden im Zusammenhang mit der Consultant-Lizenz zur Verfügung gestellt. (5) Die Zahlung von 3.000,00 € netto erfolgt ausschließlich für die Software- und Systemlizenz. (6) Für die Leads wird kein gesonderter Kaufpreis berechnet. (7) Die Qualität, Erreichbarkeit, Abschlusswahrscheinlichkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit der Leads hat keinen Einfluss auf die Höhe oder Fälligkeit der Lizenzvergütung. § 4 Manager-Lizenz (1) Der Preis für die Manager-Lizenz beträgt einmalig 4.201,00 € netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Manager-Lizenz umfasst die Freischaltung der hierfür vorgesehenen Software-, Plattform- und Systemzugänge. (3) Im Rahmen der Manager-Lizenz erhält der Kunde zusätzlich 15 Leads beziehungsweise Kundenanfragen. (4) Die 15 Leads werden im Zusammenhang mit der Manager-Lizenz zur Verfügung gestellt. (5) Die Zahlung von 4.201,00 € netto erfolgt ausschließlich für die Software- und Systemlizenz. (6) Für die Leads wird kein gesonderter Kaufpreis berechnet. (7) Die Qualität, Erreichbarkeit, Abschlusswahrscheinlichkeit oder wirtschaftliche Verwertbarkeit der Leads hat keinen Einfluss auf die Höhe oder Fälligkeit der Lizenzvergütung. § 5 Leads und Kundenanfragen (1) Die im Rahmen der jeweiligen Lizenzstufe bereitgestellten Leads stellen keine Garantie für einen geschäftlichen oder wirtschaftlichen Erfolg dar. (2) Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Garantie für: die Erreichbarkeit des Interessenten, die Richtigkeit sämtlicher vom Interessenten gemachten Angaben, die Bonität des Interessenten, die Investitionsbereitschaft, das fortbestehende Interesse des Interessenten, die Vereinbarung eines Beratungstermins, die Teilnahme an einem vereinbarten Termin, den Abschluss eines Kaufvertrages, einen Immobilienverkauf, eine bestimmte Abschlussquote, eine bestimmte Provision, einen bestimmten Umsatz oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg. (3) Die Bereitstellung eines Leads bedeutet ausschließlich, dass dem Kunden entsprechende Kontaktdaten beziehungsweise eine Kundenanfrage zur Verfügung gestellt werden. (4) Ein Lead ist insbesondere nicht allein deshalb mangelhaft, weil der Interessent: telefonisch nicht erreichbar ist, nicht zurückruft, nicht auf Nachrichten reagiert, keinen Termin vereinbart, einen Termin absagt, zu einem Termin nicht erscheint, aktuell kein Interesse mehr hat, sich gegen einen Immobilienkauf entscheidet, nicht über die erforderliche Bonität verfügt oder keinen Vertrag abschließt. (5) Die Qualität oder wirtschaftliche Verwertbarkeit eines Leads steht in keinem Zusammenhang mit dem vom Kunden gezahlten Lizenzpreis. (6) Der Kunde erkennt an, dass die Bearbeitung und erfolgreiche Umwandlung eines Leads insbesondere von seiner eigenen Tätigkeit, Kommunikation, Erfahrung, Qualifikation, Vertriebsleistung sowie von externen Marktbedingungen abhängt. (7) Beanstandungen hinsichtlich einzelner Leads führen grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung des Lizenzpreises. (8) Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt. § 6 Keine Erfolgs-, Umsatz- oder Verdienstgarantie (1) Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der vereinbarten Software- und Systemzugänge sowie die sonstigen ausdrücklich vereinbarten Leistungen. (2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass der Kunde durch die Nutzung der Software, Systeme, Leads oder sonstigen Leistungen Einnahmen erzielt. (3) Insbesondere werden keine Garantien hinsichtlich folgender Punkte abgegeben: Umsätze, Gewinne, Provisionen, Kundentermine, Verkaufszahlen, Immobilienverkäufe, Vermittlungserfolge, Einkommen, Anzahl erfolgreicher Beratungen oder Anzahl erfolgreicher Abschlüsse. (4) Sämtliche wirtschaftlichen Ergebnisse hängen insbesondere vom persönlichen Einsatz des Kunden, dessen Vertriebskompetenz, Qualifikation, Arbeitsweise sowie von Marktbedingungen und weiteren externen Faktoren ab. § 7 Vertragsschluss (1) Der Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich über den vom Anbieter verwendeten Online-Bestellprozess, insbesondere über Ablefy oder einen dort eingebundenen Zahlungsdienstleister. (2) Die Darstellung der Lizenzmodelle auf einer Internetseite oder Bestellseite stellt grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. (3) Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs eine verbindliche Vertragserklärung ab. (4) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Bestell- beziehungsweise Zahlungsvorgang erfolgreich abgeschlossen und vom jeweiligen System beziehungsweise Zahlungsdienstleister bestätigt wurde. (5) Der Kunde bestätigt im Rahmen des Bestellprozesses die Geltung der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Vertragsbedingungen. (6) Die vom Bestellsystem beziehungsweise Zahlungsdienstleister dokumentierten Transaktionsdaten, Bestätigungen, Zeitstempel und Einwilligungen dürfen vom Anbieter im gesetzlich zulässigen Umfang als Nachweis des Vertragsschlusses gespeichert und verwendet werden. § 8 Preise und Zahlung (1) Für die jeweiligen Lizenzstufen gelten folgende einmalige Preise: Consultant-Lizenz: 3.000,00 € netto Manager-Lizenz: 4.201,00 € netto jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. (2) Die Vergütung wird ausschließlich für die jeweilige Software-, System- und Plattformlizenz gezahlt. (3) Die Zahlung ist grundsätzlich unmittelbar mit Abschluss der Bestellung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. (4) Die Freischaltung der Zugänge kann vom vollständigen beziehungsweise ordnungsgemäß bestätigten Zahlungseingang abhängig gemacht werden. (5) Soweit eine Ratenzahlung oder sonstige abweichende Zahlungsweise ausdrücklich angeboten und vereinbart wird, gelten ergänzend die im Bestellprozess dargestellten Zahlungsbedingungen. § 9 Bereitstellung und Freischaltung (1) Nach erfolgreichem Vertragsschluss und Zahlung beziehungsweise Zahlungsbestätigung richtet der Anbieter die für die jeweilige Lizenz vorgesehenen Software-, Plattform- und Systemzugänge ein. (2) Die Freischaltung kann insbesondere durch Aktivierungslink, Einladung per E-Mail, Zugangsdaten, Freischaltung eines Benutzerkontos oder vergleichbare digitale Bereitstellung erfolgen. (3) Die Leistung gilt hinsichtlich des jeweiligen Zugangs als bereitgestellt, sobald der Anbieter den Zugang eingerichtet beziehungsweise die entsprechenden Zugangsinformationen oder Aktivierungsinformationen an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt hat. (4) Die Leistungserbringung ist nicht davon abhängig, ob der Kunde den Zugang tatsächlich aktiviert, nutzt oder in welchem Umfang er diesen verwendet. (5) Der Kunde ist verpflichtet, korrekte Kontaktdaten und insbesondere eine funktionierende E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. § 10 Nutzungsrechte (1) Der Kunde erhält ein persönliches, nicht ausschließliches und grundsätzlich nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn freigeschalteten Systemen. (2) Die Weitergabe von Zugangsdaten an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet. (3) Sämtliche Urheberrechte, Markenrechte, Eigentumsrechte und sonstigen Schutzrechte verbleiben beim Anbieter beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber. (4) Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung von geschützten Inhalten außerhalb der vereinbarten Nutzung ist nicht gestattet. (5) Bei erheblichem Missbrauch, unerlaubter Weitergabe, Sicherheitsverstößen oder sonstigen schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann der Anbieter den jeweiligen Zugang im gesetzlich zulässigen Umfang sperren. § 11 Drittanbieter-Systeme (1) Teile der bereitgestellten technischen Infrastruktur können über Drittanbieter-Systeme zur Verfügung gestellt werden. (2) Die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Drittanbieters können ergänzend gelten. (3) Für technische Störungen, Wartungsarbeiten oder Ausfälle eines Drittanbieters, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen, haftet der Anbieter ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. (4) Eine jederzeit uneingeschränkte und unterbrechungsfreie Erreichbarkeit externer Systeme wird nicht garantiert. § 12 Vertragsschluss mit Unternehmern (1) Handelt der Kunde bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, erfolgt der Vertragsschluss zu gewerblichen beziehungsweise selbstständigen beruflichen Zwecken. (2) Unternehmern steht grundsätzlich kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge zu. (3) Soweit im Bestellprozess eine entsprechende Unternehmerbestätigung vorgesehen ist, bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft ausdrücklich. (4) Der Anbieter kann im Einzelfall einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen. § 13 Verbraucher und Widerrufsrecht (1) Handelt der Kunde als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und steht ihm gesetzlich ein Widerrufsrecht zu, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht. (2) Da die Software-, System- und Plattformzugänge grundsätzlich unmittelbar nach erfolgreichem Vertragsschluss und erfolgreicher Zahlung freigeschaltet werden sollen, kann der Verbraucher im Rahmen des Ablefy-Bestellprozesses ausdrücklich verlangen, dass der Anbieter bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt. (3) Soweit gesetzlich erforderlich, bestätigt der Verbraucher ausdrücklich: a) dass der Anbieter bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beziehungsweise Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Leistungen beginnen soll, b) dass der Verbraucher dieser vorzeitigen Vertragserfüllung ausdrücklich zustimmt, c) dass dem Verbraucher bekannt ist, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verlieren kann, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts erfüllt sind. (4) Die entsprechenden Erklärungen werden im Ablefy-Bestellprozess eingeholt beziehungsweise dokumentiert, soweit dies für den jeweiligen Vertrag gesetzlich erforderlich ist. (5) Die Zugänge können nach erfolgreicher Abgabe der erforderlichen Erklärungen unmittelbar freigeschaltet werden. (6) Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Verbraucher eine entsprechende Vertragsbestätigung beziehungsweise Bestätigung seiner Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail. (7) Ob und zu welchem Zeitpunkt ein gesetzliches Widerrufsrecht erlischt, richtet sich ausschließlich nach den jeweils zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen. § 14 Rückerstattung (1) Soweit dem Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht oder ein bestehendes Widerrufsrecht wirksam erloschen ist, besteht nach ordnungsgemäßer Bereitstellung beziehungsweise Freischaltung der vereinbarten Software- und Systemlizenz grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Lizenzpreises allein wegen einer Nichtnutzung. (2) Insbesondere begründen folgende Umstände für sich allein keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung der Lizenzgebühr: der Kunde verwendet die bereitgestellten Systeme nicht, der Kunde verwendet die Systeme nur teilweise, einzelne Leads sind nicht erreichbar, Interessenten reagieren nicht, Interessenten vereinbaren keinen Termin, ein Interessent sagt einen Termin ab, ein Interessent erscheint nicht zu einem Termin, ein Interessent entscheidet sich gegen einen Immobilienkauf, es kommt nicht zu einem Immobilienverkauf, der Kunde erzielt keine Provision, der Kunde erzielt geringere Umsätze als erwartet oder die persönlichen wirtschaftlichen Erwartungen des Kunden werden nicht erfüllt. (3) Zwingende gesetzliche Gewährleistungs-, Mängel-, Rücktritts-, Widerrufs- oder sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt. § 15 Pflichten des Kunden (1) Der Kunde verpflichtet sich, die bereitgestellten Systeme und Daten ausschließlich rechtmäßig zu verwenden. (2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine geschäftliche Tätigkeit sowie die Kontaktaufnahme mit Kunden und Interessenten den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspricht. (3) Der Kunde hat insbesondere die jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu beachten. (4) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und gegen den Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. (5) Der Kunde darf Systeme, Inhalte oder Zugangsdaten nicht ohne entsprechende Berechtigung an Dritte weitergeben. § 16 Datenschutz und Nutzung von Lead-Daten (1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. (2) Soweit dem Kunden personenbezogene Daten von Interessenten übermittelt werden, darf der Kunde diese ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verwenden. (3) Der Kunde ist grundsätzlich selbst für die Rechtmäßigkeit seiner anschließenden Verarbeitung und Kontaktaufnahme verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. (4) Insbesondere sind Widersprüche, Löschungsbegehren, Abmeldungen und sonstige Rechte betroffener Personen zu beachten. (5) Eine unzulässige Weitergabe, Veröffentlichung oder Verwendung personenbezogener Daten ist untersagt. § 17 Keine Zusagen durch Vertriebspartner oder Mitarbeiter (1) Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind ausschließlich die schriftlich beziehungsweise in Textform festgehaltenen Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und diese AGB. (2) Mündliche Aussagen eines Mitarbeiters, Vertriebspartners oder sonstigen Dritten stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, soweit eine entsprechende Zusage nicht ausdrücklich vom Anbieter in Textform bestätigt wurde. (3) Dies gilt insbesondere für Aussagen über erwartete Umsätze, Provisionen, Verkaufszahlen, Anzahl von Kundenterminen, Immobilienverkäufe, Abschlussquoten, Einkommensmöglichkeiten oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse. § 18 Haftung (1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. (2) Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. (3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. (4) Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt der Anbieter keine Haftung für lediglich erwartete wirtschaftliche Ergebnisse, insbesondere entgangene Provisionen, ausgebliebene Immobilienverkäufe, ausbleibende Umsätze, ausgebliebene Gewinne oder fehlgeschlagene Vertriebsmaßnahmen. (5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt. § 19 Zahlungsverzug (1) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. (2) Der Anbieter ist nach erfolgloser Mahnung beziehungsweise angemessener Fristsetzung berechtigt, Zugänge bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zu sperren, soweit dies gesetzlich zulässig ist. (3) Gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten bleiben unberührt. § 20 Rückbuchungen und Chargebacks (1) Der Kunde soll sich bei Unklarheiten über eine Zahlung zunächst unmittelbar an den Anbieter wenden, damit der Sachverhalt geprüft werden kann. (2) Unberechtigte Rückbuchungen oder Chargebacks entbinden den Kunden nicht von einer tatsächlich bestehenden Zahlungsverpflichtung. (3) Kosten, die durch eine vom Kunden schuldhaft veranlasste unberechtigte Rückbuchung entstehen, können im gesetzlich zulässigen Umfang gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden. § 21 Kommunikation (1) Die Kommunikation zwischen Anbieter und Kunde kann insbesondere per E-Mail oder über die eingesetzten digitalen Plattformen erfolgen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, seine im Rahmen der Bestellung angegebenen Kontaktdaten aktuell zu halten. (3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass Nachrichten des Anbieters empfangen werden können und nicht beispielsweise aufgrund eines vollen Postfachs, fehlerhafter E-Mail-Adresse oder eigener Spam-Einstellungen dauerhaft blockiert werden. § 22 Dokumentation und Nachweis (1) Der Anbieter ist berechtigt, Vertrags-, Zahlungs-, Bestell- und Freischaltungsdaten im gesetzlich zulässigen Umfang zu speichern. (2) Dies umfasst insbesondere Zahlungsbestätigungen, Bestelldaten, Zeitstempel, Checkout-Daten, Einwilligungserklärungen, Unternehmerbestätigungen, Widerrufserklärungen beziehungsweise Zustimmungen und Nachweise über die Freischaltung beziehungsweise Übersendung von Zugängen. (3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. § 23 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte (1) Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (2) Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt. § 24 Änderungen und Nebenabreden (1) Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie nachweisbar vereinbart wurden. (2) Im Übrigen bestehen keine mündlichen Nebenabreden. (3) Änderungen und Ergänzungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. § 25 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften. § 26 Rechtswahl (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden. § 27 Gerichtsstand (1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. (2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. § 28 Schlussbestimmungen (1) Der Kunde bestätigt mit Abschluss der Bestellung, dass er die für seinen Vertrag geltenden Vertragsinformationen und Bedingungen zur Kenntnis genommen hat. (2) Die jeweilige Lizenzvergütung bezieht sich ausschließlich auf die Software-, Plattform- und Systemlizenz. (3) Die mit der jeweiligen Lizenz verbundenen Leads stellen keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg dar. (4) Für die Consultant-Lizenz beträgt die Vergütung 3.000,00 € netto und es werden zusätzlich 8 Leads bereitgestellt. (5) Für die Manager-Lizenz beträgt die Vergütung 4.201,00 € netto und es werden zusätzlich 15 Leads bereitgestellt. (6) Die Qualität, Erreichbarkeit, Verwertbarkeit oder Abschlusswahrscheinlichkeit der Leads hat keinen Einfluss auf den geschuldeten Lizenzpreis. Leefinance Real Estate GmbH Farnhornstieg 1 22525 Hamburg Vertreten durch den Geschäftsführer Ogulcan Öztürk Stand: 08.08.2026